Das Umweltministerium hat eine Konzession von 1960 für das Hotel El Medano, Tenerife, für abgelaufen erklärt und einen Teil- Abnriss angeordnet.
Laut Ministerium übertrifft das gebaute Volumen und die Baufläche die vorhergesehene Konzession des Hotels, dadurch verstösst es gegen das Küstenschutzgesetz, das die Grenze des zitierten Überschreitens auf 10% festlegt.
Am 15.5.1960 wurde die Konzession genehmigt um öffentliches maritimes Gelände für den Bau einer Terrasse und ein Solarium auf Säulen zu nutzen. Anfangs wurde eine geschlossene Terrasse als Aufenthaltsraum erlaubt und zwei offene Terrassen über der Geschlossenen, in Realität wurde eine geschlossene Terrasse als Aufenthaltsraum und darauf zwei weitere geschlossene Terrassen und eine weitere auf den beiden. Diese ist ebenfalls geschlossen und wird als Residenz/Wohnraum (residencia-habitación), dies verstösst gegen die Genehmigungen, da im Projekt ausdrücklich festgehalten ist, dass diese Räume keinen Wohncharakter haben.
Der Verstoss wird als "schwer" (grave) eingestuft.