Eben aus diesem Grund wollen viele Vermieter ihre Wohnung nicht mit Mietvertrag vermieten, da der Mieter, wenn er gegen keine Vereinbarungen verstösst, 5 Jahre in der Wohnung legal wohnen kann, auch wenn eine kürzere Zeit vereinbart wurde.
Sogenannte Mietnomaden gibt es häufig in Spanien, hier auf La Gomera noch selten, sie zahlen monatelang keine Miete und verschwinden dann.
wikipedia hat geschrieben:Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die in eine Mietwohnung einziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen. Hierbei kann die Spanne von sozial schwachen Familien reichen, die eher unabsichtlich nicht zu bewältigende Mietschulden auftürmen und dann die Wohnung verlassen[1] bis hin zu tatsächlich zahlungsfähigen Mietern, die Mieterrechte missbrauchen[2] und durch Behauptung von Wohnungsmängeln Mietminderungen rechtfertigen und stets etwas weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand bleiben, so dass das juristische Vorgehen erheblich erschwert wird.[1]
Häufig werden dabei vor Einzug dem Vermieter falsche oder unzureichende Angaben gemacht (z.B. Verschleierung der Einkommen oder Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit) oder es werden angebliche Mängel bei der Wohnung behauptet. Da solche als Mietnomaden bezeichnete Personen sich nicht für die Wohnung verantwortlich fühlen und die Wohnung häufig fluchtartig über Nacht verlassen wird, kommt es auch vor, dass mit dem Auszug heruntergekommene oder vermüllte Wohnungen hinterlassen werden.
Kündigung
Einen Pacht- oder Mietvertrag kann man legal aus folgenden Gründen kündigen oder per Gericht ungültig erklären ( Zwangsräumungsklage):
- wenn die Miete oder Pacht nicht gezahlt wird
- wenn Verbesserung oder Umgestaltung des Anwesens, zu dem sich der Mieter im Vertrag verpflichtet hatte, und solche, die durch Gesetz oder gerichtliche oder behördliche Entscheidung auferlegt werden, nicht erfüllt werden.
- wenn der Pächter, auch auszugsweise, im Ganzen oder in Teilen, die Finca/Wohnung zu anderen Zwecken als denen, die im Vertrag vereinbart wurden, verwendet , es sei denn, es werden Pläne und Programme eingeführt, deren Ausführung für die Gewährung von Beihilfen oder Entschädigungen nach Bedarf der staatlichen Regulierung, staatliche oder EU-Vorschriften notwendig ist.
-Untervermieten oder Verstoss gegen die Anforderungen des Art.23
-Auftreten einer der Umstände im Sinne des Artikels 7.1.
-Verursachung von schwerem Schaden am Eigentum, mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
Vorgehensweise für eine Zwangsräumung
Zuerst sollte (gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ratsam) der Mieter/Pächter per Burofax über die Kündigung und Gründe informiert werden. Wahlweise kann man dann zuerst über den Friedensrichter versuchen eine Lösung zu finden oder sofort eine Zwangsräumungsklage bei Gericht einreichen. Dafür wird empfohlen einen Rechtsanwalt und Prokuristen einzuschalten. Der Richter legt dann einen Gerichtstermin und auch gleich den Räumungstag, mit Guardia Civil, fest. Der Mieter wird von der Polizei über den Gerichtstermin informiert, dafür wird eine Zustelladresse benötigt. Sollte sich der Pächter/Mieter "verstecken", also der Bescheid nicht überreicht werden, wird er über den BOC (Offizielles kanarisches Amtsblatt) informiert. Danach ist es dann egal, ob er vor Gericht erscheint oder nicht und die Zwangsräumung wird durchgeführt. Die ausstehenden Mieten und Kosten der Klage werden dann durch Pfändung von Konten, Gehältern oder sonstige Zahlungen (Rentenzahlungen etc) oder Sachgegenstände ausgeglichen.
Eine Zwangsräumungsklage kostet, je nach Fall, ab 1600.-Euro.
und dauert zwischen 3 und 6 Monate.Ab 1. November gilt ein neues Gesetz
