Pacht-und Mietverträge

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Beitragvon La rana am So 27. Nov 2011, 18:29

Pacht-und Mietverträge sind in Spanien eine komplizierte Angelegenheit. Sie müssen laut Gesetz auf mindestens 5 Jahre laufen, auch wenn in einem Vertrag eine kürzere Laufzeit vereinbart wird, gelten in einem Streitfall die 5 Jahre. Der Verpächter muss ein Jahr, also im 4. Jahr der Laufzeit, vor Ablauf der 5 Jahre, die Kündigung übergeben. Eine Auflösung des Vertrags ist, wenn alles korrekt läuft, nur möglich, wenn der Pächter freiwillig vorher kündigt, also in beiderseitigem Einverständnis.

Eben aus diesem Grund wollen viele Vermieter ihre Wohnung nicht mit Mietvertrag vermieten, da der Mieter, wenn er gegen keine Vereinbarungen verstösst, 5 Jahre in der Wohnung legal wohnen kann, auch wenn eine kürzere Zeit vereinbart wurde.

Sogenannte Mietnomaden gibt es häufig in Spanien, hier auf La Gomera noch selten, sie zahlen monatelang keine Miete und verschwinden dann.

wikipedia hat geschrieben:Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die in eine Mietwohnung einziehen, ohne die entsprechende Miete zu entrichten und nach Aufdeckung in die nächste Mietwohnung ziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen. Hierbei kann die Spanne von sozial schwachen Familien reichen, die eher unabsichtlich nicht zu bewältigende Mietschulden auftürmen und dann die Wohnung verlassen[1] bis hin zu tatsächlich zahlungsfähigen Mietern, die Mieterrechte missbrauchen[2] und durch Behauptung von Wohnungsmängeln Mietminderungen rechtfertigen und stets etwas weniger als zwei Monatsmieten im Rückstand bleiben, so dass das juristische Vorgehen erheblich erschwert wird.[1]

Häufig werden dabei vor Einzug dem Vermieter falsche oder unzureichende Angaben gemacht (z.B. Verschleierung der Einkommen oder Verschweigen der Zahlungsunfähigkeit) oder es werden angebliche Mängel bei der Wohnung behauptet. Da solche als Mietnomaden bezeichnete Personen sich nicht für die Wohnung verantwortlich fühlen und die Wohnung häufig fluchtartig über Nacht verlassen wird, kommt es auch vor, dass mit dem Auszug heruntergekommene oder vermüllte Wohnungen hinterlassen werden.


Kündigung

Einen Pacht- oder Mietvertrag kann man legal aus folgenden Gründen kündigen oder per Gericht ungültig erklären ( Zwangsräumungsklage):
- wenn die Miete oder Pacht nicht gezahlt wird
- wenn Verbesserung oder Umgestaltung des Anwesens, zu dem sich der Mieter im Vertrag verpflichtet hatte, und solche, die durch Gesetz oder gerichtliche oder behördliche Entscheidung auferlegt werden, nicht erfüllt werden.
- wenn der Pächter, auch auszugsweise, im Ganzen oder in Teilen, die Finca/Wohnung zu anderen Zwecken als denen, die im Vertrag vereinbart wurden, verwendet , es sei denn, es werden Pläne und Programme eingeführt, deren Ausführung für die Gewährung von Beihilfen oder Entschädigungen nach Bedarf der staatlichen Regulierung, staatliche oder EU-Vorschriften notwendig ist.
-Untervermieten oder Verstoss gegen die Anforderungen des Art.23
-Auftreten einer der Umstände im Sinne des Artikels 7.1.
-Verursachung von schwerem Schaden am Eigentum, mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Vorgehensweise für eine Zwangsräumung

Zuerst sollte (gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ratsam) der Mieter/Pächter per Burofax über die Kündigung und Gründe informiert werden. Wahlweise kann man dann zuerst über den Friedensrichter versuchen eine Lösung zu finden oder sofort eine Zwangsräumungsklage bei Gericht einreichen. Dafür wird empfohlen einen Rechtsanwalt und Prokuristen einzuschalten. Der Richter legt dann einen Gerichtstermin und auch gleich den Räumungstag, mit Guardia Civil, fest. Der Mieter wird von der Polizei über den Gerichtstermin informiert, dafür wird eine Zustelladresse benötigt. Sollte sich der Pächter/Mieter "verstecken", also der Bescheid nicht überreicht werden, wird er über den BOC (Offizielles kanarisches Amtsblatt) informiert. Danach ist es dann egal, ob er vor Gericht erscheint oder nicht und die Zwangsräumung wird durchgeführt. Die ausstehenden Mieten und Kosten der Klage werden dann durch Pfändung von Konten, Gehältern oder sonstige Zahlungen (Rentenzahlungen etc) oder Sachgegenstände ausgeglichen.

Eine Zwangsräumungsklage kostet, je nach Fall, ab 1600.-Euro. :roll1 und dauert zwischen 3 und 6 Monate.

Ab 1. November gilt ein neues Gesetz : bei fehlenden Mietzahlungen, kann das Gericht dem Besitzer bereits nach 10 Tagen das Eigentum wieder geben. Auf Nachfrage, meinte eineAnwältin allerdings, das ist Theorie, es dauert trotzdem länger, da die Gerichte total überlastet sind.
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Beitragvon woga am So 27. Nov 2011, 20:53

Scheint mir ja ziemlich unflexibel, das spanische Mietrecht. Bin ich eigentlich richtig informiert, wenn ich meine, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht an der Wohnung hat, wenn der Vertrag länger als 5 Jahre läuft?
Auf La Gomera sind die Wege lang und umwegig. (Janosch)Bild
Aber schön! (woga) :wink
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Beitragvon Fritzlore am Mo 28. Nov 2011, 12:53

Wichtige und interessante Info. Danke, Frau Frosch!
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Beitragvon 1cyclistcgn am Sa 3. Dez 2011, 18:55

das geht aber schneller als in deutschland, ich könnte ausführlich über die zustände im mietrecht bei uns referieren als nachhaltg geschädigter
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Beitragvon La rana am Sa 3. Dez 2011, 19:08

1cyclistcgn hat geschrieben:das geht aber schneller als in deutschland, ich könnte ausführlich über die zustände im mietrecht bei uns referieren als nachhaltg geschädigter


Das wäre für mich sehr interessant.


woga hat geschrieben:Bin ich eigentlich richtig informiert, wenn ich meine, dass der Mieter ein Vorkaufsrecht an der Wohnung hat, wenn der Vertrag länger als 5 Jahre läuft?


ich weiss nicht wie in dem Fall die aktuelle Rechstlage ist, werde die Anwältin fragen. Es war/ist (?) jedoch z.B. auch so, dass man auf einem gepachteten Grundstück ( Pflanzland) keine Bäume pflanzen lassen sollte, da sonst der Pächter ein (Teil)Anrecht auf das Land erwirbt, auch bei langen Pachtzeiträumen bei z.B. Bananenfeldern gibt es nach X-Jahren irgendwelche Rechte. Deswegen reagieren hier ja auch alle sofort, wenn auf einer verlassenen Terrasse plötzlich ein "Fremder" anfängt etwas pflanzen...
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Beitragvon La rana am Di 13. Dez 2011, 23:35

Hypothesischer Fall einer Zwangsräumung: Nachdem monatelang keine Miete gezahlt wurde und die Finca für einen anderen als im Pachtvertrag festgelegten Zweck ( traditionelle Landwirtschaft) benutzt wurde, bekam der Pächter ein Burofax ( Anfang September), nach Ablauf der Fristen wurde erfolglos von Seiten des Vermieters versucht über den Friedensrichter eine Einigung zu erreichen, im Oktober wurde eine Zwangsräumungsklage eingereicht, der erste festgelegte Gerichtstermin (November mit Zwangsräumung im Januar), konnte nicht stattfinden, da der zahlungssäumige Pächter, gewollt, "spurlos" verschwand, die zweite Ladung konnte nach intensiven Recherchen auf der ganzen Insel durch die Polizei überreicht werden, Gerichtstermin 13.12. mit Zwangsräumung 11. Januar. Durch erschwerende Umstände entschied der Richter, dem Pächter allerdings nur 7 Tage Zeit zu geben, die Finca komplett zu räumen.

Um die Mietschulden einzutreiben (z.B. 12 Monatsmieten) muss der Kläger nun noch eine Pfändung beantragen, nocheinmal eine andere Vorgehensweise und Geldausgabe.

Wenn kein Miet-oder Pachtvertrag besteht, ist es für den Vermieter noch komplizierter, einen zahlungssäumigen Mieter zwangszuräumen.
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Beitragvon wulf am Di 13. Dez 2011, 23:50

:autsch

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Beitragvon Mafalda am Mi 14. Dez 2011, 00:00

La rana hat geschrieben:urch erschwerende Umstände entschied der Richter, dem Pächter allerdings nur 7 Tage Zeit zu geben, die Finca komplett zu räumen.

:ausheck
:daumen :daumen :daumen
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Beitragvon Mafalda am Mi 14. Dez 2011, 00:09

Den Gläubigern sind allerdings auch nur 7 Tage gegeben, Pfänder zu "kuckucken". :daumen :daumen :daumen
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Beitragvon La rana am Mi 14. Dez 2011, 00:31

Nein, das ist hier irgendwie anders, erst muss der Richter noch das Urteil aussprechen, also wie hoch ist die zu zahlende Summe, Mieten, Anwaltskosten, Gerichtskosten etc., danach beantragt ein Anwalt die Pfändung.

Der Richter hat ersteinmal nur die Zwangsräumung innerhalb von 7 Tagen bestimmt, das Urteil über die Zahlung kommt später.
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