Bruno-Oskar, ich habe mich mal da durchgeklickt, und das scheint nur für Personen mit spanischer Nationalität zu gelten, da man die Provinz eingegeben muss und die Nummer, die akrediert, dass es sich um eine "Familia numerosa" handelt.
Die Gesetzeslage in Spanien bezeichnet eine Familie ab 3 Kinder (auch Misch"ehen") oder einige andere Kriterien, wie Familien mit behinderten Kindern, Geschiedene, Einzelerziehende, Waisen etc......
Zudem müssen sich diese Familie der "Federación española de familias numerosas" anschliessen, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe.
Ola La rana,
Leider, oder besser Gott sei Dank, bin ich immer noch mit meiner (1.) Frau verheiratet.
Das 3. Kind in unserer Reisegruppe ist die Freundin von unserem ältesten Sohn.
Einen spanischen Pass können wir 5 leider auch nicht vorzeigen.
Ergo: Es wird wohl nichts mit der besagten Ermäßigung, bis auf das "Ida y vuelta"-Ticket mit 5,- € Ermäßigung pro Nase.
Trotzdem vielen Dank für die prompte Auskunft.
Allerdings hätte ich noch einen letzten klitzkleinen Versuch um "Anna Olsen" vieleicht doch nicht noch reicher werden zu lassen.
Frage: Gibt es die Ermäßigung für Studenten bis 26 Jahre nur bei Vorlage eines Studentenausweises, oder reicht ein Schülerausweis?
Ich bin gespannt auf Deine Recherchen.
Liebe Grüße Bruno-Oskar