Ley de costas - Küstengesetz

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Beitragvon woga am Sa 11. Okt 2008, 17:18

Am 27.71988 wurde zur Sicherung der Zugänglichkeit und Wiedeherstellung der Küsten als Gemeineigentum das Ley de costas (>Küstengesetz) erlassen. Dies soll vor allem die küstennahe Bauwut eindämmen und erreichen, dass alle Bürger die Strände und Küsten nutzen können. Das Gesetz teilt die küstennahen Bereiche in das Meeresufer, eine 100 bis 200 m breite Schutzzone und eine 500 m breite Einflußnahmezone ein. Ley de costas.
Wichtigste Auswirkungen sind, dass das Meeresufer weder bebaut, noch durch Zäune abgegrenzt werden darf. Grundstücke in Privatbesitz sind enteignet worden und dürfen nur noch bis maximal 2048 genutzt werden. (Die Frist beträgt 30 Jahre und kann einmal auf Antrag um weitere 30 Jahre verlängert werden.) Danach fallen sie unwiderruflich an den Staat.
In der angrenzenden 100 m breiten Schutzzone ist Wohnbebauung nicht erlaubt (unter bestimmten Voraussetzungen kann in urbanen Gebieten diese Zone auf 20 m verringert werden). Lediglich Gebäude, die vor 1988 gebaut wurden haben Bestandsschutz.
Innerhalb eines Bereiches von 500 m Abstand zur Küste, der Einflussnahmezone, gibt es Beschränkungen bezüglich des Bauvolumens von Gebäuden.
Auf La Gomera sind die Wege lang und umwegig. (Janosch)Bild
Aber schön! (woga) :wink
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