von roling am Do 1. Mär 2012, 00:14
Wir sind seit 1999 in, auf und neben einigen Wasserkastenrinnen auf La Gomera gewandert. Oft auch mit Begleitung. 2001 und 2002 gehörte die Kanalwanderung von Antoncocho bis zur Embalse de Benchijigua sogar laut Ausschreibung zum Alpinprogramm der Alpinschule Innsbruck (ASI). Danach war der Kanal ab dem Wasserfall im Bco. de Guarimiar kurzfristig bis zu einem Felssturz in Betrieb, nachdem vorher Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden waren.
Nach unserem Eintritt ins Forum haben wir einige Rohfassungen von Tourenbeschreibungen über diverse Kanalwanderungen und zu alten Caminos zur Veröffentlichung verfasst. Anlässlich einer Wanderung in der Heimat mit einem Rechtsanwalt kamen wir auch zufällig auf das Thema der Haftung bei Veröffentlichung von Wanderungen zu sprechen. Es ist nicht ganz so einfach wie bisher im Forum an dieser Stelle diskutiert wurde. Bisher ein Grund für uns, auf die Vorstellung neuer und noch nicht veröffentlichter Touren zu verzichten.
Doch zuerst die gute Nachricht:
Bei in diversen Medien bereits veröffentlichten Wanderbeschreibungen oder in Kartenwerken dargestellten Wanderwegen ergibt sich bei einem Forumsbeitrag keine Haftung für den Ersteller, sofern die zu Recht beschriebenen Gefährdungen durch den Beitrag nicht gemindert werden.
Anders bei der Beschreibung von noch nicht veröffentlichen Wanderungen. Hier kann unter Umständen eine Haftung greifen, wenn die Beschreibung nicht allumfassend, exakt, unmissverständlich und allgemeinverständlich gehalten ist. Gerade der Begriff „allumfassend“ birgt dabei sicherlich die größten Anforderungen.
- Weg: exakte Beschreibung, Schwierigkeitseinstufung auf allgemeinen Kriterien basierend, Länge, Höhenmeter, Zeitaufwand usw.
- Gefahren: welche, wo, wodurch, Gegenmaßnahmen, Alarmierung bei Unfall, schwierige und zeitaufwändige Rettungsmaßnahmen usw.
- Voraussetzungen: persönlicher Art, Ausrüstung, Wetter am Tage und ggf. vorher usw.
Ein hohes Maß an Verantwortung! Wie leicht kann die persönliche Einstufung von der allgemein gültigen Abschätzung abweichen!
Zum anderen muss auch das eigene Empfingen berücksichtigt werden. Fühlt man sich bei einem Unfall trotz der „allumfassenden?“ Beschreibung evtl. mitschuldig? Ein Verzicht auf die Veröffentlichung hätte ja schließlich den Unfall verhindert.
Die Einstellung dieser Touren in die neue Rubrik ist begrüßenswert und entlastet sicherlich die Admins, nicht aber die Ersteller der Beiträge (ist aber auch durch das Forum nicht möglich).
Ein erster Versuch einer Gefahrenbeschreibung für die Kanalwanderung im Bco. de Santiago könnte so aussehen:
Warnhinweise:
Lebensgefahr bei der Begehung des Kanals!!!
Absturzgefahr, Gefahr von Steinschlag, Weg sehr schwierig, sehr exponierte Wegführung
Wanderung nur bei stabilem Schönwetter durchführen.
Kanal nie nach Regen begehen, absolute Trockenheit im Kanal ist zwingend erforderlich.
Absolute Schwindelfreiheit, Trittsicherheit und ausreichende Erfahrung in schwierigem Gelände, Erfahrung in leichter Kletterei sowie gute Beweglichkeit sind Voraussetzung für die Begehung. Lieber rechtzeitig umkehren.
In kurzen Wegabschnitten muss auf der nur 15 cm breiten Wange des Kanals direkt neben tiefen senkrecht abfallenden Felswänden balanciert werden.
Der Schwierigkeit angemessene Vorsichtsmaßnahmen durchführen.
Starke Taschenlampe und Angstfreiheit in engen Räumen für Tunnelbegehung erforderlich.
Brückenbauwerke mit aufliegendem losem Geröll an Steilabbrüchen müssen überklettert oder durchkrochen werden, teilweise sehr eng und niedrig. Wer bereits am ersten Bauwerk Probleme bekommt sollte unverzüglich umkehren. Es folgen noch ca. 25 weitere, teils viel ausgesetzter.
Viele großeSteine im Kanal, müssen überstiegen werden.
Agaven, Kakteen und Büsche ragen in den Kanal hinein und müssen mit Hilfsmitteln bei der Begehung zur Seite geschoben werden.
Helm gegen Steinschlag erforderlich.
Stellenweise kein Handyempfang. Bei Unfall sehr schwierige und langwierige Rettung.
Immer auf Zustand des Kanals achten, ggf. umkehren.
Wanderzeiten:
Wanderzeit im Kanal ca. 2 Stunden. Kein Höhenunterschied. Ca. 6,5 km
Alles bedacht oder fehlt etwas Wichtiges?
Eine Aussage die ich nicht verstehe: Warum im privaten Bereich so ausführlich beschreiben, wenn in Wanderführern nur ein kurzer, allgemein gehaltener Gefahrenhinweis genügt? Warum genügt hier nicht der Hinweis „Bei Begehung Lebensgefahr“?
Wir werden doch noch einmal mit unserem Wanderkollegen „Anwalt“ Rücksprache nehmen und dann nochmals berichten.