führerschein registrieren??

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Beitragvon sammler am Fr 30. Sep 2011, 16:06

hier ist sowas im umlauf,dass die guardia residente anhält und verlangt,dass man den führerschein registrieren lässt.

das hatten wir doch schonmal.

wer weiss was darüber?

hier ein zitat aus dem netz:

Führerscheine


unterliegen aber spanischem Recht. Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2004 müpssen Führerscheine, die in einem EU Land ausgestellt wurden, in Spanien weder registriert noch umgetauscht werden. Nach der EU Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG sind deutsche Führerscheine in allen EU Staaten anzuerkennen. Auch in Spanien ist die ehemalige Registrierungspflicht aufgehoben und durch eine freiwillige Registrierung ersetzt worden.



Mit dieser Regelung entgehen Sie aber keineswegs dem spanischen Punkte-Führerschein-System. Wird ein hier lebender EU Resident nämlich bei einem Verkehrsdelikt erwischt, wird sein Führerschein quasi zwangsregistriert und gleichzeitig das Punktekonto belastet. Zur Erinnerung: Man beginnt man 12 Punkten, Führerscheinneulinge, die weniger als drei Jahre Fahrpraxis haben, bekommen nur acht Punkte. Werseine Punkte verliert und trotzdem Auto fährt, begheteine Ordnungswidrigkeit.



Obwohl der hier lebende EU Bürger nicht mehr verpflichtet ist, seine Fahrerlaubnis zu registrieren oder gar umzutauschen, unterliegt die Geltungsdauer seines Führerscheins theoretisch spanischem Recht.

In der Praxis sieht das jedoch so aus, dass diese Regelung erst angewendet wird, wenn der Führerschein in Spanien registriet wird
sammler
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Beitragvon La rana am Fr 30. Sep 2011, 16:45

So steht es auf der Seite des Deutschen Honorarkonsulats:

Führerschein und Auto

Falls Sie planen, länger als 90 Tage pro Jahr auf Teneriffa zu leben und hier auch ein Auto zu fahren, müssen Sie Ihren deutschen Führerschein in Spanien registrieren lassen, unabhängig davon, wann er ausgestellt wurde und welches der deutschen Führerschein-Formulare Sie besitzen. Vor allem, wenn Sie keinen Mietwagen, sondern ein auf Sie in Spanien zugelassenes Fahrzeug fahren bzw. sich mit Ihrer Residencia ausweisen, wird man bei Verkehrskontrollen von einer 90 Tage übersteigenden Aufenthaltsdauer ausgehen, zumal diese 90 Tage sich auch aus mehreren Teil-Zeiträumen zusammensetzen können.

In den alten „grauen Lappen“ und das später verwendete rosarote dreifach gefaltete Formular wird die spanische Registrierung durch „Trafico“ (die Straßenverkehrsbehörde in Santa Cruz) eingestempelt, für das aktuelle Plastikkärtchen im Scheckkarten-Format bekommen Sie ein Beiblatt, da auf dem Kärtchen nichts nachträglich gestempelt werden kann. Mit der Registrierung Ihres deutschen Führerscheins unterliegen Sie die altersabhängigen ärztlichen Nachprüfungen Ihrer Fahrfähigkeit. Für die Inhaber von Führerscheinklasse B (PKW) gelten folgende Intervalle für die Gesundheitsüberprüfungen:

Alter bis 45 Jahre (alle 10 Jahre)
Alter 46 - 70 Jahre (alle 5 Jahre)
Darüber (alle 2 Jahre)

und nach schweren Erkrankungen, die Auswirkungen auf die Fahrfähigkeit haben können.

Ohne die Registrierung kann’s bei Verkehrskontrollen teuer werden. Zwar werden meist von der Polizei nur Verwarnungen und die Aufforderung zur Registrierung ausgesprochen, doch sind auch Fälle von z.T. ganz erheblichem Bußgeld (bis € 240,00) bekannt geworden. Das Beharren der spanischen Behörden auf Registrierung von Führerscheinen, die in anderen EG-Ländern ausgestellt wurden, ist rechtens und unanfechtbar.

Bußgelder für Verkehrsverstöße liegen in Spanien drastisch höher als z.B. in Deutschland. Geschwindigkeitsübertretung bis 10 km/h kostet z.B. außerhalb von Ortschaften € 140,00, über 10 - 15 km/h € 200,00, verbotenes Linksabbiegen ohne Gefährdung anderer € 60,00 und Falschparken meist € 90,00. Bei sofortiger Barzahlung bekommen Sie 30 % Rabatt, die Polizei kann bei Nicht-Residenten und Touristen sofortige Bezahlung verlangen bzw. bei Nichtzahlung das Fahrzeug beschlagnahmen. Stilllegung des Mietwagens erfolgt auch immer, wenn Sie als Mietwagen-Fahrer keinen Mietvertrag vorweisen können, diesen also immer mitführen!


Um solche zu vermeiden, empfiehlt die deutsche Botschaft in Madrid, den Umtausch des Führerscheins freiwillig vorzunehmen, „da Sie dann von der Behörde auf den Ablauf des Führerscheins hingewiesen werden und vor unangenehmen Überraschungen gefeit sind". Mit der unangenehmen Überraschung ist eine Ordnungswidrigkeit gemeint, die hohe Bußgelder, eine Führerscheinsperre und die Festsetzung des Fahrzeugs zur Folge haben könnte. Der Behördengang hat einen weiteren Vorteil: Wer gleich den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format beantragt, lässt mit dem rosa oder grauen „Lappen" auch peinliche Pubertätsbilder verschwinden.


Irgendwie sind sich alle nicht einig :achselzuck
¡¡¡Pa´delante!!!

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Beitragvon La rana am Fr 30. Sep 2011, 17:49



Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein

Datum: 09.09.2004

10. Juli 2003

Das sind alles "alte" Berichte :achselzuck
¡¡¡Pa´delante!!!

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Beitragvon Castro am Di 11. Okt 2011, 13:56

ich kann nur dringend empfehlen auf das zu hören was der konsul sagt .
in deutschland wird die ummeldung des fahrzeugs nach einem längeren aufenthalt von 90 tagen in einem anderen verwatungsbezirk auch empfohlen . wird man angehalten und hats nicht gemacht , zahlt man . so auch auf la gomera . und die trafico diskutiert nicht gerne . außerdem ist spanien wie wohl jeder mitgekriegt hat kurz vor knapp , d.h. jeder euro den man irgendwo raussaugen kann , wird auch gnadenlos rausgesaugt . mir haben sie letzten eine müllabfuhrgebühr aus den jahr 2006 , die ich wohl verpaßt habe zu bezahlen , vom konto weggepfändet . und wenn du nix hast holen sie es vom konto deiner frau . also vorsicht
hinter den tunnels von hermigua richtung san seb ist höchstgeschwindigkeit 40 und die trafico hat jetzt ne super laserpistole . über 20km/h zu schnell und du bist um 300€ ärmer .
das leben ist schön
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Beitragvon Fritzlore am Di 11. Okt 2011, 14:49

Guter Tip, danke!

Genau da werden wir in gut einer Woche wieder öfter mal herfahren und mein Liebster fährt ganz gerne mal ein bischen zu schnell.
Ich werde verstärkt drauf achten!
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Beitragvon Galileo am Di 11. Okt 2011, 16:11

Castro hat geschrieben:mir haben sie letzten eine müllabfuhrgebühr aus den jahr 2006 , die ich wohl verpaßt habe zu bezahlen , vom konto weggepfändet . und wenn du nix hast holen sie es vom konto deiner frau . also vorsicht

Castro


Ja, das habe ich auch schon vernommen, daß in Spanien die Finanzbehörden direkten Zugriff auf die Bankkonten haben. Und wenn die etwas falsch berechnen, muß man langwierig streiten, daß man es wieder zurück bekommt. :mauer :cry:
Was ich brauche, das habe ich und was ich nicht habe, das brauche ich nicht. Aus diesem Gesichtspunkt kann ich es mir leisten, niemandem etwas neidig zu sein. Deshalb bin ich reich
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Beitragvon Castro am Mi 12. Okt 2011, 12:50

noch was zum führerschein
lkw und busführerscheine verfallen - wenn nicht rechtzeitig verlängert - in d-land mit vollendung des 50. lebensjahres . wem das passiert ist hat die möglichkeit seinen deutschen führerschein in einen spanischen umzutauschen und kann weiter lkw und / oder bus fahren , sofern gewünscht .
bei allen anderen klassen auf das verfallsdatum achten
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