Einspruchsfrist Enteignung Küstenstreifen

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Beitragvon La rana am Di 9. Feb 2010, 15:08

Bis zum 26. Februar kann Einspruch gegen die geplanten Enteignungen des Küstenstreifens: Playa del Ingles- Charco del Conde, Valle Gran Rey, eingelegt werden. Die Pläne für Interessenten sind auf dem Rathaus Valle Gran Rey einzusehen.

Boletín Oficial de la Provincia de Santa Cruz de Tenerife núm. 18, miércoles 27 de enero de 2010
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Beitragvon woga am Di 9. Feb 2010, 21:53

4 Wochen Frist ist ja nicht gerade lang für gomerische Verhältnisse. Da müssen sich die Betroffenen ja sputen, damit sie nicht schon im ersten Anlauf zu Opfern der COSTAS Bagger werden :shock:
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Beitragvon woga am Di 9. Feb 2010, 22:48

Wenn ich den Text des BOP richtig verstanden habe, dann geht es zunächst mal um die verbindliche Festlegung der Meereslinie, gegen deren Verlauf Einspruch möglich ist. Damit zusammen hängt dann natürlich, dass der dahinter liegende 20 bzw. 100m breite Streifen an den Staat fällt und die bisherigen Eigentümer nur noch ein maximal 60 jähriges Nutzungsrecht haben, wenn sie es denn beantragen.
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Beitragvon La rana am Di 9. Feb 2010, 22:51

Es geht eigentlich nicht um Costas, es geht um Enteignung für den Bau des Küstenweges zwischen Charco del Conde und Playa del Inglés.
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Beitragvon woga am Di 9. Feb 2010, 23:02

Hängt das nicht miteinander zusammen? Das Ley de Costas schreibt doch, meine ich, vor, dass ein 6m breiter Weg entlang der Küste frei von Bebauung bleiben muss, um den ungehinderten Zugang zum Meer sicherzustellen.
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Beitragvon La rana am Di 9. Feb 2010, 23:09

Ja, Du hast recht, ich habe das jetzt nochmal genau gelesen. Costas enteignet.
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Beitragvon Lee am Di 9. Feb 2010, 23:19

woga hat geschrieben:4 Wochen Frist ist ja nicht gerade lang für gomerische Verhältnisse. Da müssen sich die Betroffenen ja sputen, damit sie nicht schon im ersten Anlauf zu Opfern der COSTAS Bagger werden :shock:


Diese kurzen Einspruchsfristen erscheinen mir recht normal auf den Kanaren. Oft planen die regierenden Politiker der Municipios irgendwas schweinöses um ihre Geldgeber zu befriedigen, wie z.B.ein Asphaltwerk in dicht besiedeltem Gebiet...und ab der Bekanntgabe haben dann die Bürger nur Kurz Zeit um sich Rechtsbeistand und Gutachten zu besorgen. :kopfschuettel :grrr

Ich hab' allerdings keine Ahnung, ob's in diesem Fall mit rechten Dingen zugeht. :achselzuck

Ich trau den Bürgermeistern, Costas und Konsorten keinen Zentimeter, auch wenn sie im Einzelfall rechthaben mögen.
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Beitragvon La rana am Mi 10. Feb 2010, 14:28

Heute habe ich mir die Pläne angesehen, teilweise jedenfalls. Betroffen sind generell ca 20m breit vor der Küste, dort wo bereits gebaut ist, sonst 100m. Bis 26. Februar müssen Einsprüche eingereicht werden. Vor allem in La Puntilla sind einige Hauser betroffen, und in La Playa, El Cieno, Tres Palmeras, El Guirre etc.
Über Zeiträume lassen sich keine Auskünfte geben. Kann 10, 20, 100 Jahre sein :achselzuck . Für Gebäude, die betroffen sind, gilt das Motto:
"A disfrutar mientras dure." ( geniessen solange es steht).

Zur Erklärung für den Plan General, der ja bereits fertig sein sollte, gab es die Auskunft, dass das Cabildo einen Plan Insular (insulären Plan) ausgearbeitet hat und nicht, den sich in Planung befundenen, Plan general de Valle Gran Rey berücksicht hat. Nun geht alles wieder von vorne los. Mit allen Einspruchsfristen und Bearbeitungszeiten :roll1
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Beitragvon woga am Mi 10. Feb 2010, 15:46

Da war die Auseinandersetzung um den Teilabriss des Tres Palmeras ja sicherlich vergebens. Aber wahrscheinlich geht das nach dem Motto: Solange gekämpft wird, wird nicht abgerissen.

Nettes Bildchen kennzeichnet den Link jetzt! :blumen eGomero!
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Beitragvon La rana am Do 11. Feb 2010, 14:20

Zwei Teil-Pläne konnte ich als Kopie bekommen:

Plan Costa Charco del Conde- La Puntilla


La Playa Plan Costa
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