>Blaue Fahne -
>Bandera Azul
Die "
>Blaue Fahne" ist eine Auszeichnung von der Nichtregierungsorganisation, ohne Gewinnstreben,“Fundación para la Educación Ambiental (FEE)”. Die Kampagne
>Bandera Azul beginnt 1985 in Frankreich und greift auf Europa seit 1987 über.
Requisiten:
1. Öffentliche Informationen über das Küstenökosystem, Naturzonen und geschützte Arten der Zone (zwingend)
2. Öffentlicher Aushang über die aktuelle Qualität des Wasser (zwingend)
3.Offentlicher Aushang mit Informationen über die Kampagne "
>Bandera Azul" (zwingend).
4. Die lokalen Normen über die Nutzung des Strands müssen öffentlich und leicht zugänglich ausgehängt werden. Der Verhaltenskodex zur Nutzung des Strandes muss dort beinhaltet sein (zwingend).
5.Das Rathaus muss beweisen, dass mindestens fünf Aktivitäten zur Information und Umweltbewusstsein/Erziehung angeboten werden (zwingend).
6.Einhaltung der Requisiten und Standards der exzellenten Qualität des Wassers (zwingend).
7.Keine Industrieabfälle, Abwasser und anderer kontanimierender Müll, die den Strand oder Umgebung betreffen könnten (zwingend).
8. Massnahmen zum Schutz und Kontrolle über die gesundheit der Koralle und Riffe in Strandnähe
9.Die Gemeinde muss die Normen für die Behandlung von Abwasser erfüllen (empfohlen)
10.Algen und andere Arten der vegetation dürfen nicht am Strand gesammelt/ entsorgt werden, ausser sie stören wegen ihrer Menge oder sind aufgrund von Fäulniss ungesund (zwingend).
11. Konstitution eines Komitees, dass verantwortlich für die belange des Strandes ist 8 empfohlen)
12. Die Gemeinde muss einen Gebietsplan über die Küstenzone haben.... (zwingend)
13. Der Strand muss sauber sein (zwingend)
14. Korrekte Instalaltion, Instandhaltung und Leerung der Papier- und Abfalleimer (zwingend)
15.Am Strand und Umgebung müssen Container oder Infrastruktur für Mülltrennung vorhanden sein (zwingend)
16.Sanitäre, saubere Anlagen ohne Verschmutzung durch Abwasser (zwingend)
17. Am Strand ist weder Camping noch befahren oder Parken von Fahrzeugen erlaubt (zwingend)
18.Verbot und Kontrolle über Haustiere am Strand. Das Gesetz über Haustiere, Hunde, Pferde und andere Tiere am Strand, müssen strikt befolgt und kontrolliert werden (ausser Hunde für Behinderte). (zwingend)
19. Gute Instandhaltung und Aussehen der Gebáude und Service in Strandnähe (zwingend)
20.Die Gemeinde unterstützt die Nutzung von Fahrrädern, zu Fuss oder mit öffentlichen Transporten (empfohlen)
21.Anwesenheit von Lebensrettern mit Titel in der Badesaison, Lebensretterausrüstung mit Instruktionen und öffentliches Telefon (zwingend)
22.Erste Hilfeausrüstung am Strand, einfach und schnell erreichbar (zwingend)
23.Absperrung und Kontrolle für Zonen, die nicht mit Baden vereinbar sind (surfen, Boote, Wasserski etc)(zwingend)
24.Pläne für Ausnahmezustand und Evakuierung bei Naturkastastrohen oder Unfällen (zwingend)
25.Leichte und sichere Zugänge zum Strand (zwingend)
26. Der Strand muss überwacht sein (nicht anwendbar).
27.Mindestens ein Trinkwasserpunkt muss zur verfügung stehen (empfohlen)
28. Mindestens ein Strande einer Gemeinde mit
>Bandera Azul muss eine behindertengerechte Rampe haben, ausser in orografisch schwierigem Gelände (zwingend)
29.Austellung eines Plan über die verschiedenen Installationen (zwingend)
Ausführliche Beschreibung der Requisiten
Nueva guia de interpretacion...