Ausreise-Zollbestimmungen

Von A wie Abfall bis Z wie Zebrastreifen - hier kann alles rein, was nicht zu den anderen Kategorien passt.

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Beitragvon gomeron am Sa 15. Aug 2009, 18:03

Islascanarias.net hat mich drauf gebraucht - obwohl es nichts Neues ist - es hier zu posten.
Der Unterschied zu anderen EU-Staaten ist schon gewaltig, was die erlaubte Menge an Tabak und Alkoholikas betrifft, die ausgeführt werden dürfen.

Von den Kanaren:
1. Tabakwaren, pro Person und mindestens 17 Jahre alt:
-200 Zigaretten
-oder 100 Zigarillos
-oder 50 Zigarren
-oder 250 Gramm Rauchtabak
-oder eine anteilige Zusammenstellung
dieser Waren

2. Alkohol und alkoholhaltige Getränke, pro Person und mindestens 17 Jahre alt:
-1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol. oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol. und mehr oder 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol. oder oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
-4 Liter nicht schäumende Weine und
-16 Liter Bier

Übrige EU gilt:
Tabakwaren*: Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg

Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter
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Beitragvon eGomero am Sa 15. Aug 2009, 19:11

gomeron hat geschrieben:Übrige EU gilt:
Tabakwaren*: Zigaretten 800 Stück
Zigarillos 400 Stück
Zigarren 200 Stück
Rauchtabak 1 kg

Alkoholische Getränke: Spirituosen 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 20 Liter
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) 90 Liter
Bier 110 Liter


Das stimmt so nicht ganz:
Prinzipiell ist es innerhalb der EU möglich und legal, zu privatem Gebrauch beliebig große Mengen der genannten Produkte aus einem Land in ein anderes einzuführen. Bei Mengen, die über die genannten hinausgehen, muss man bei einer Kontrolle jedoch glaubhaft machen können, dass es sich um privaten Bedarf handelt.

Die Einschränkungen auf den Kanarischen Inseln sind darin begründet, dass sie einen Sonderstatus genießen, etwa was die Mehrwertsteuer betrifft. Sie liegt in Spanien bei 16 %, auf den Kanaren bei 5 %. Deklariert man auszuführende Waren oberhalb der gestatteten Grenzen beim Zoll und entrichtet die fehlenden 11 Prozentpunkte an Mehrwertsteuer nach, ist es auch von den Kanaren aus erlaubt, zu privaten Zwecken beliebig große Mengen auszuführen.
In zweifelhaften Fällen entscheide man sich für das Richtige. (Karl Kraus)
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Beitragvon gomeron am Sa 15. Aug 2009, 21:19

:hut Danke für die Ergänzung!

Bin nur von Mengen eines "normalen" Touri- oder Reisenden ausgegangen.
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